Neue Energieeinsparverordnung mit Heiztemperatur von 19 Grad

Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz

Das Bundeskabinett hat am 24. August 2022 die Energieeinsparverordnung (EnSikuMaV) beschlossen. Diese tritt zum 1. September 2022 in Kraft und ist zunächst für sechs Monate bis zum 28. Februar 2023 gültig. Die zweite Verordnung umfasst einen Gültigkeitszeitraum von zwei Jahren.

Grund der Verordnung

Aufgrund des völkerrechtswidrige Angriffs der Russischen Föderation auf die Ukraine hat sich die ohnehin angespannte Lage auf den Energiemärkten drastisch verschärft. Um eine Notfallsituation zu verhindern, ist es daher von großer Wichtigkeit, kurzfristig umzusetzende und befristete Energieeinsparmaßnahmen zu treffen. Diese Maßnahmen sind eine Gemeinschaftsaufgabe von Politik, Unternehmen und Verbrauchern. Jede Kilowattstunde Energie, die eingespart wird, trägt dazu bei, die Abhängigkeit von russischen Gaslieferungen zu verringern.

Welche Maßnahmen gelten?

Die neuen Maßnahmen sollen den Energieverbrauch im Winter reduzieren. Dazu gehört, dass öffentliche Gebäude nicht mehr als 19 Grad geheizt werden, Durchgangsbereiche nicht mehr beheizt werden und es kein warmes Wasser für die Hände gibt. Auch die Beleuchtung von Gebäuden und Denkmälern und beleuchtete Werbeanlagen sollen ausgeschaltet werden. Im privaten Bereich müssen Vermieter ihre Mieter über hohe Energiekosten informieren und für private Pools muss die Heizung abgeschaltet werden. Auch der Einzelhandel soll seine Türen schließen und die Beleuchtung reduzieren. Für Weihnachtsbeleuchtung gibt es eine Ausnahme.

Link zur Energieeinsparverordnung