Verbraucherzentrale: Prüfung der Energie-Abschlagszahlungen

Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz

Aufgrund von Preiserhöhungen beim Gas und Strom, haben einige Versorger neue, teilweise wesentlich höhere Abschlagsrechnungen an ihre Kunden versendet. Nach Angaben der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz haben einige Verbraucher überhöht Rechnungen erhalten. Gemäß dem Gesetz dürfen die Versorger nur Abschläge verlangen, die sich am durchschnittlichen Verbrauch und am aktuellen Preis orientieren. Da die Gasversorger für den Winter zu hohen Preisen vorfinanzieren müssen, schlagen sich diese auf den Abschlagsrechnungen nieder. Im Falle einer Insolvenz eines Versorgers bestünde die Gefahr, dass Kunden das vorausbezahlte Geld verlieren. Daher empfiehlt die Verbraucherzentrale, die Abschläge genau zu prüfen. Ist dieser zu hoch, sollte man vom Versorger verlangen, die Abschläge auf ein angemessenes Niveau zu senken.

Abschlagsrechner der Verbraucherzentrale

Um herauszufinden, welches Niveau angemessen ist, kann der Verbrauch des Vorjahres mit dem aktuellen Strom- oder Gaspreis multipliziert und die Grundgebühr hinzugerechnet werden. Dieser Betrag wird dann durch elf Monate geteilt. Dafür bietet die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz einen Rechner an, den Verbraucher auf deren Webseite nutzen können. Diesen kann für den Abschlag von Strom, Gas oder Fernwärme genutzt werden.

Schlichtungsstelle

Sollte man vier Wochen nach einer Reklamation keine Antwort vom Versorger erhalten, kann man einen Antrag auf Schlichtung bei der Schlichtungsstelle Energie in Berlin stellen.

Wie werden Abschlagszahlungen kalkuliert?

Die Abschlagszahlungen im Vorfeld von Strom- und Gasanbietern richten sich je nach Tarifvertrag und jeweiligen Netzbetreiber variieren. So können beispielsweise bei einem Tarif von einer monatlichen Zahlung in Höhe von 1.000 Euro die ersten 100 Kilowattstunden im Jahr einen Abschlag von 5 Prozent betragen, bei einem Tarif mit einem Mindestlaufzeitvertrag werden zudem zusätzlich zur monatlichen Zahlung monatliche Abschlagszahlungen in Höhe von 10 Euro berechnet.